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Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolfrei
GISCODE: D 3
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| Charakterisierung |
| Lösemittelarme toluolfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe (GISCODE: D 3) sind aus künstlichen oder natürlichen Bindemitteln (z.B. Harzen) hergestellte Produkte auf wäßriger Basis. Sie werden unter Verwendung von Lösemitteln, gegebenenfalls von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt. Der Lösemittelgehalt liegt unter 5 %. Als kennzeichnende Lösemittel enthalten diese Produkte Xylol und Ethylbenzol (gesundheitsschädlich, hautresorptiv). Daneben können Alkohole (z.B. Ethanol), Ester (z.B. Methylacetat, Ethylacetat) oder Aliphaten (Cycloaliphaten, Spezialbenzine) enthalten sein. Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610). Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| In vielen Fällen können lösemittelarme aromatenfreie oder noch besser lösemittelfreie (GISCODE D 1) Dispersions-Verlegewerkstoffe eingesetzt werden. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Ethylbenzol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Kohlenwasserstoffe aromatenreich AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Meßergebnisse zeigen, dass von einer Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden kann. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut und Augen reizen, z.B. Brennen, Jucken. Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Hinweise für den Arzt: Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)! |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden. Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Ausgehärtete Produktreste: 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Produkt brennt nicht; es können allerdings zündfähige Gase entstehen! Im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| GISCODE ist die Zuordnung von Verlegewerkstoffen, zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | NEIN |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | NEIN |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN |
| Beschäftigungsbeschränkungen | NEIN |