Betriebsanweisung Nr. Betrieb: Download Word-Dokument
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Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung GISBAU 06/2010  
Baustelle / Tätigkeit: Druckdatum:

 
Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolfrei
GISCODE: D 3
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Augen, Haut reizen. Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können.
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln!
Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:
Verhalten im Gefahrenfall
Mit Spachtel aufnehmen, aushärten lassen und entsorgen! Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Frischluft!
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!
Nicht ausgehärtete Produktreste:
Ausgehärtete Produktreste:
Restentleerte Gebinde:
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten: