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Lösemittelfreie Polyurethan-Verlegewerkstoffe
GISCODE: RU 1
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20)
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. (R36/37/38)
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R42/43)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S37/39)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Charakterisierung
Lösemittelfreie Polyurethan-Verlegewerkstoffe (GISCODE: RU 1) bestehen im wesentlichen aus einer Harzkomponente (z.B. Polyetherpolyolen, Rizinusölderivaten) und einem Härter (Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat, Polyisocyanat-Präpolymer).
Üblicherweise ist die Harzkomponente modifiziert und kann Füllstoffe, Weichmacher und andere Zusätze enthalten.
Harze und Härter kommen im allgemeinen als Zwei-Komponenten-System (A+B) in den Handel.
In Ausnahmefällen kommen auch Ein-Komponenten-Systeme (feuchtigkeitshärtende Polyisocyanat-Präpolymere) vor.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verarbeitung von lösemittelfreien Polyurethan-Verlegewerkstoffen stellt aufgrund des Härters eine Gesundheitsgefährdung dar.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Dispersions-Verlegewerkstoffe, am besten lösemittelfreie Produkte (GISCODE D 1), eingesetzt werden können.
Grenzwerte und Einstufungen
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
AGW: 0,05 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung (S)
K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Da die Produkte durch Spachteln aufgetragen werden und Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat einen sehr geringen Dampfdruck besitzt, entstehen bei der Verarbeitung keine atembare Aerosole.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen.
Ein Isocyanat-Asthma kann durch hohe Expositionen beim Einatmen aber auch durch massiven Hautkontakt entstehen. Hautkontakt kann zu einem allergischen Hautekzem führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Isocyanaten reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung unbedingt vermeiden!
Produktreste mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen - auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Mit Produktresten verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen. Dabei sind die Hinweise zu Produktresten unter Entsorgung zu beachten.
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Für Tätigkeiten mit lösemittelfreien Isocyanaten sind geeignete Handschuhfabrikate ermittelt worden. Klicken Sie hier, um diese anzuzeigen.
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Hinweise für den Arzt: Benetzte Hautstellen mit PEG (z.B. Lutrol) spülen, nach 10 Minuten mit Wasser entfernen.
Handhabung
Härter und Harz nach den Herstellerangaben mischen, dabei unbedingt Augen- und Handschutz tragen!
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(27): Isocyanate
zu veranlassen.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen.
Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall.
Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden.
Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
080199 Abfälle a. n. g.
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Getrennt von explosionsgefährlichen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Schadensfall
Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, ausreagieren lassen und danach wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl).
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
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GISCODE ist die Zuordnung von Verlegewerkstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen NEIN

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: