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Stark lösemittelhaltige Polyurethan-Verlegewerkstoffe
GISCODE: RU 4
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| Charakterisierung |
| Stark lösemittelhaltige Polyurethan-Verlegewerkstoffe (GISCODE: RU 4) bestehen im wesentlichen aus einer Harzkomponente (z.B. Polyetherpolyolen, Rizinusölderivaten) und einem Härter (Diphenylmethandiisocyanat, Polyisocyanatpräpolymere) Üblicherweise ist die Harzkomponente modifiziert und kann Lösemittel, Füllstoffe, Weichmacher und andere Zusätze enthalten. Der Lösemittelgehalt liegt über 10 %. Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610). Als Lösemittel werden üblicherweise Aromaten (z.B. Toluol, Xylole), Ketone (z.B. Aceton, Butanon, 4-Methylpentan-2-on) und Ester (z.B. Ethylacetat) eingesetzt. Harze und Härter kommen im allgemeinen als Zwei-Komponenten-System (A+B) in den Handel. Es kommen aber auch Ein-Komponenten-Systeme (feuchtigkeitshärtende Polyisocyanat-Präpolymere) vor. Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe sind typische Bestandteile von Verlegewerkstoffen (GISCODE RU4), sie müssen aber nicht auch in diesem Produkt enthalten sein. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Die Verarbeitung von stark lösemittelhaltigen Polyurethan-Verlegewerkstoffen stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Dispersions-Verlegewerkstoffe, am besten lösemittelfreie Produkte (GISCODE D 1), eingesetzt werden können. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat AGW: 0,05 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Sensibilisierung (S) K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Toluol AGW: 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) RE3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Aceton AGW: 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Butanon AGW: 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) 4-Methyl-pentan-2-on AGW: 83 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Ethylacetat AGW: 1500 mg/m³ bzw. 400 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Da die Produkte durch Spachteln aufgetragen werden und Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat einen sehr geringen Dampfdruck besitzt, entstehen bei der Verarbeitung keine atembare Aerosole. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Aufgrund vergleichbarer Meßergebnisse beim Verlegen von Bodenbelägen mit stark lösemittelhaltigen Klebstoffen/Vorstrichen ist von einer Überschreitung der Grenzwerte der Lösemittel auszugehen. Diese Überschreitung erfordert Maßnahmen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Krämpfe, Nierenschaden, Blutbildveränderungen, Gehörschaden, Nervenschaden, Hirnleistungsstörung verursachen. Die nervenschädigende Wirkung von Toluol kann durch Butanon verstärkt werden. Ein Isocyanat-Asthma kann durch hohe Expositionen beim Einatmen aber auch durch massiven Hautkontakt entstehen. Hautkontakt kann zu einem allergischen Hautekzem führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Isocyanaten reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist leichtentzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen! Mit Produktresten verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen. Dabei sind die Hinweise zu Produktresten unter Entsorgung zu beachten. Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden. Auf keinen Fall rauchen! Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können auch in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen! Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille. Handschutz: Es existiert kein geeignetes Handschuhmaterial. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung: Nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Hinweise für den Arzt: Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben. Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)! |
| Handhabung |
| Härter und Harz nach den Herstellerangaben mischen, dabei unbedingt Augen- und Handschutz tragen! |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden oder ist die Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(27): Isocyanate zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen. Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080501* Isocyanatabfälle Ausgetrocknete Produktreste: 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. |
| Schadensfall |
| Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, ausreagieren lassen und danach wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl). Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
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| GISCODE ist die Zuordnung von Verlegewerkstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |