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Grundreiniger, reizend, lösemittelhaltig mit H-Stoffen
Produkt-Code: GG60
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| Charakterisierung |
| Lösemittelhaltige Grundreiniger sind alkalische Flüssigkeiten, die je nach Verschmutzung konzentriert oder unterschiedlich mit Wasser verdünnt eingesetzt werden. Diese Reinigungsmittel können folgende Inhaltstoffe haben: bis zu 30% wasserlösliche Lösemittel (z.B. Alkohole, 2-Butoxyethanol, Propylenglykol-, Diethylenglykolether), Alkalien (Natrium-, Kaliumhydroxid, Ammoniak, Aminoethanol), Tenside. Zudem können Gerüst-, Farb- und Duftstoffe sowie Lösevermittler enthalten sein. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Alkalien und den Lösemitteln aus. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Wegen der Gesundheitsgefahren, die bei diesem Produkt von den Alkalien und Lösemitteln (insbesondere den hautresorptiven Stoffen wie 2-Butoxyethanol) ausgehen, sollte überlegt werden, ob der Einsatz dieser Mittel notwendig ist. Es sind Grundreiniger ohne hautresorptive Inhaltsstoffe im Handel, deren Verwendung vorzuziehen ist! Viele Beschichtungen lassen sich auch mit mechanischen Verfahren entfernen. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Natriumhydroxid ehem. MAK: 2 mg/m³ * gemessen in der einatembaren Fraktion Ammoniak, wasserfrei AGW: 14 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. 2-Aminoethanol-1 AGW: 5,1 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) N-Methyl-2-pyrrolidon AGW: 82 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten. Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butyldiglykol AGW: 100 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Dipropylenglykolmethylether AGW: 310 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) 2-Phenoxyethanol AGW: 110 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten. Unabhängig von Arbeitsplatzmessungen gilt: Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit können auftreten. Entfettet die Haut. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist brennbar. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Verschlüsse vorsichtig öffnen. Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden. Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen. Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Körperschutz: Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.). |
| Handhabung |
| Reagiert mit Säuren unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!). Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend. Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 070699 Abfälle a. n. g. 200129* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Universalbinder, Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Wischverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Wischverfahren | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |