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Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (mit Formaldehyd)
Produkt-Code: GD90
Tätigkeiten mit Stoffen, die im Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können!
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| Charakterisierung |
| Diese formaldehydhaltigen Desinfektionsreiniger sind wasserlösliche Flüssigkeiten. Die Produkte enthalten neben den Aldehyden (z.B. Formaldehyd, 1,5-Pentandial (=Glutardialdehyd), Glyoxal) oft auch geringe Mengen an wasserlöslichen Lösemitteln (Ethanol, Isopropanol), Tenside, Farb- und Gerüststoffe sowie Parfümöle. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Aldehyden, speziell Formaldehyd, aus. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Es gibt aldehydfreie Desinfektionsreiniger, die - sofern nicht aldehydhaltige Mittel vorgeschrieben sind - zu bevorzugen sind. Sind aldehydhaltige Produkte vorgeschrieben, sollten solche ohne Formaldehyd verwendet werden. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Formaldehyd DFG-MAK: 0,37 mg/m³ bzw. 0,3 ml/m³ (ppm) * Gefahr der Hautresorption (H) Gefahr der Sensibilisierung (S) K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Glyoxal DNEL: 0,07 mg/m³ Da für diesen Stoff weder AGW- noch MAK-Werte existieren, ist hier der kleinste der inhalativen DNEL-Werte aufgeführt. Gefahr der Hautresorption (H) Gefahr der Sensibilisierung (S) M3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. 1,5-Pentandial AGW: 0,2 mg/m³ bzw. 0,05 ml/m³ (ppm) Gefahr der Sensibilisierung (S) Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung kann unter gewissen Umständen wie Schlußdesinfektionen, Sprühdesinfektionen z.B. von Betten usw. auftreten. Unabhängig von Arbeitsplatzmessungen gilt: Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung. Eine krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd wird vermutet! Eine erbgutverändernde Wirkung von Glyoxal wird vermutet! Formaldehyd, Glyoxal kann zu Allergien der Haut führen. Glutaraldehyd kann zu Allergien der Atemwege und der Haut führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Formaldehyd, Glutaraldehyd oder Glyoxal reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist brennbar. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden. Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen. Nicht zur Handdesinfektion benutzen. Verschlüsse vorsichtig öffnen. Verspritzen vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Kombinationsfilter B1-P2 (grau/weiß) Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Vollschutzanzug und Kunststoffstiefel. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend. Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Bei Desinfektionsreinigungsarbeiten sind die Vorsorgemaßnahmen nach der Biostoffverordnung zu beachten. Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen. Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 070699 Abfälle a. n. g. |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Wischverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Wischverfahren | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |