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Desinfektionsreiniger, Basis Phenole
Produkt-Code: GD70
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R21/22)
Verursacht Verätzungen. (R34)
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. (S61)
Charakterisierung
Diese phenolhaltigen Desinfektionsreiniger sind wassermischbare Flüssigkeiten.
Die Produkte enthalten als Wirkstoffe Phenolderivate (z.B. 4-Chlor-3-methylphenol, 1,1-Biphenyl-2-ol, 2-Benzyl-4-chlorphenol, Chloramin-T).
Daneben sind oft auch Tenside, Alkalien wie Natriumhydroxid, Farb-, Gerüst- sowie Duftstoffe enthalten.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von Phenolen und der alkalischen Lösung aus.
Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Es gibt phenolfreie Desinfektionsreiniger, die - sofern nicht phenolhaltige Mittel vorgeschrieben sind - zu bevorzugen sind.
Grenzwerte und Einstufungen
4-Chlor-3-methylphenol
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Aufgrund fehlender Grenzwerte sind Gefahrstoffmessungen nicht erforderlich.
Unabhängig von Arbeitsplatzmessungen gilt:
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Vorübergehende Beschwerden wie Übelkeit, Husten können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenödem, Leberschaden verursachen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Phenol reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Nicht zur Handdesinfektion benutzen.
Verspritzen vermeiden.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Vollschutzanzug und Kunststoffstiefel.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Hinweise für den Arzt: Benetzte Hautstellen mit PEG (z.B. Lutrol) spülen, nach 10 Minuten mit Wasser entfernen.
Lungenödem nach symptomfreiem Intervall möglich.
Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben.
Handhabung
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Bei Desinfektionsreinigungsarbeiten sind die Vorsorgemaßnahmen nach der Biostoffverordnung zu beachten.
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
070699 Abfälle a. n. g.
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.
Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Wischverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Wischverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: