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Rohrreiniger, stark alkalisch, Basis Natronlauge und Aluminiumpulver
Produkt-Code: GR20
Verursacht schwere Verätzungen. (R35)
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. (S1/2)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Charakterisierung
Rohrreiniger sind weiß-graue Feststoffe, die zur Beseitigung von Rohrverstopfungen oder zur Reinigung von Abflüssen verwendet werden.
Die Produkte enthalten Natriumhydroxid und Aluminiumpulver; daneben können geringe Mengen an Tensiden, Gerüst- und Füllstoffe zugesetzt sein.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von Natriumhydroxid aus.
Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem Produkt.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Aufgrund der ätzenden Wirkungen und wegen der Gefahr von Schäden an Gummidichtungen und an Kunststoffrohren durch die Wärmeentwicklung sollte der Einsatz dieser Produkte vermindert werden.
In vielen Fällen läßt sich eine Rohrverstopfung durch mechanische Verfahren (z.B. Saugglocke, Rohrspirale, Naßsauger) beseitigen.
Grenzwerte und Einstufungen
Natriumhydroxid
ehem. MAK: 2 mg/m³ * gemessen in der einatembaren Fraktion
_______________________
*Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor.
Eine Überschreitung der Auslöseschwelle oder des Grenzwerts von Natriumhydroxid oder Aluminium ist nicht zu erwarten, wenn das Produkt den Herstellerangaben entsprechend eingesetzt wird.
Gesundheitsgefährdung
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste an Haut und Kleidung sofort entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Benetzte/verunreinigte Kleidung sofort wechseln, in Wasser legen und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Nitril, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Reagiert mit Wasser und Säuren unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr) und unter Bildung von explosionsgefährlichem Wasserstoff.
Bildet mit Ammoniumverbindungen und Leichtmetallen gefährliche Gase und Dämpfe .
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 8 mit UN-Nummer UN1823 und Verpackungsgruppe II zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in kg netto mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
060299 Abfälle anders nicht genannt
060399 Abfälle anders nicht genannt
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Getrennt von Säuren und Ammoniumverbindungen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Verschüttetes Produkt aufnehmen und ggfs. weiterverwenden oder wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln. Für Reste gilt:
Nach Verschütten mit Wischlappen aufnehmen und anschließend auswaschen.
Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufene Lösung /Wasserkontakt mit dem Rohrreiniger!
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Wenn möglich, trocken löschen!
Bei Nasslöschung Bildung stark ätzender Lauge.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: