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Glasreiniger, lösemittelhaltig mit H-Stoffen
Produkt-Code: GGL20
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| Charakterisierung |
| Alkoholhaltige Glasreiniger sind wasserlösliche, flüssige Reinigungsmittel, die in unterschiedlicher Verdünnung eingesetzt werden. Die Produkte können bis zu 30 % wasserlösliche Lösemittel (Alkohole, Diethylenglykolether, 2-Butoxyethanol) enthalten. Neben den Lösemitteln können Alkalien (Ammoniak), geringe Mengen Tenside, Netzmittel, Hilfsmittel, Farbstoffe sowie Parfümöle enthalten sein. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den hautresorptiven Lösemitteln und Ammoniak aus. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Wegen der von den hautresorptiven Stoffen wie 2-Butoxyethanol ausgehenden Gesundheitsgefahren sollte der Einsatz dieser Reinigungsmittel vermindert werden. Die Verwendung von alkoholhaltigen Glasreinigern ohne H-Stoffe ist vorzuziehen. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Ammoniak, wasserfrei AGW: 14 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butyldiglykol AGW: 100 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten. Unabhängig von Arbeitsplatzmessungen gilt: Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Entfettet die Haut. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen. Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend. Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 070699 Abfälle a. n. g. 200129* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit Wischlappen aufnehmen und anschließend auswaschen. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |