| DOC |
|
Emulsionen/Dispersionen, lösemittelhaltig (5-15%), mit H-Stoffen
Produkt-Code: GE30
|
| Charakterisierung |
| Lösemittelhaltige Emulsionen mit H-Stoffen sind wassermischbare Flüssigkeiten. Die Produkte können Kunststoffpolymere, Wachse, geringe Mengen Tenside, 5-15% Lösemittel und Konservierungsmittel sowie Duft- und Farbstoffe enthalten. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem Produkt. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den hautresorptiven Lösemitteln aus. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Wegen der von den H-Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefahren sollte der Einsatz dieser Produkte eingeschränkt werden. Falls die Anwendung lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, sollten bevorzugt H-Stoff-freie Emulsionen/Dispersionen eingesetzt werden. Ansonsten ist der Einsatz von lösemittelfreien Produkten vorzuziehen. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Ethylenglykol AGW: 26 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butyldiglykol AGW: 67 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. Unabhängig von Arbeitsplatzmessungen gilt: Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit können auftreten. |
| Hygienemaßnahmen |
| Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Handschutz: Bei längerem Hautkontakt: Handschuhe aus: Nitril. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! |
| Erste Hilfe |
| Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 070208* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 070299 Abfälle a. n. g. 070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 070699 Abfälle a. n. g. 200130 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
| ______________________________ |
| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
|
| Wischverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Wischverfahren | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |