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Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (mit Glyoxal, ohne Formaldehyd)/quartäre Ammoniumverbindungen
Produkt-Code: GD65
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. (R20/22)
Verursacht Verätzungen. (R34)
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. (R42/43)
Irreversibler Schaden möglich. (R68)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife (S28)
Charakterisierung
Diese aldehydhaltigen Desinfektionsreiniger sind wasserlösliche Flüssigkeiten.
Die Produkte enthalten Aldehyde (Glyoxal, 1,5-Pentandial (=Glutardialdehyd), usw.) sowie in einigen Fällen auch quartäre Ammoniumverbindungen (Benzalkoniumchlorid o.ä.).
Daneben sind oft auch geringe Mengen an wasserlöslichen Lösemitteln (Ethanol, Isopropanol), Tenside, Farb- und Gerüststoffe sowie Parfümöle enthalten.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Aldehyden, speziell Glyoxal und den quartären Ammoniumverbindungen aus.
Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Es gibt aldehydfreie Desinfektionsreiniger, die - sofern nicht aldehydhaltige Mittel vorgeschrieben sind - zu bevorzugen sind. Sind aldehydhaltige Produkte vorgeschrieben, sollten möglichst solche ohne Glyoxal verwendet werden.
Grenzwerte und Einstufungen
Glyoxal
Gefahr der Sensibilisierung (S)
M3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
1,5-Pentandial
AGW: 0,2 mg/m³ bzw. 0,05 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
Benzalkoniumchlorid (C8-C18)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
Ethanol
AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Isopropanol
AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Eine Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Eine erbgutverändernde Wirkung von Glyoxal wird vermutet!
Glutaraldehyd kann zu Allergien der Atemwege und der Haut führen.
Glyoxal, Benzalkoniumchlorid kann zu Allergien der Haut führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Glutaraldehyd, Benzalkoniumchlorid, Glyoxal reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Verspritzen vermeiden.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Nicht zur Handdesinfektion benutzen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Vollschutzanzug und Kunststoffstiefel.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Handhabung
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Bei Desinfektionsreinigungsarbeiten sind die Vorsorgemaßnahmen nach der Biostoffverordnung zu beachten.
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen.
Entsorgung
Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
070699 Abfälle a. n. g.
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.
Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Wischverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Wischverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: