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Fassadenreiniger, flußsäure-/fluoridhaltig
Produkt-Code: GF70
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R26/27/28)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. (R31)
Verursacht schwere Verätzungen. (R35)
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. (S1/2)
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. (S7/9)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Charakterisierung
Flußsäurehaltige Fassadenreiniger sind farblose, stechend riechende, wassermischbare Reinigungsmittel, die zur Entfernung starker Glas- oder Fassadenverschmutzungen verwendet werden.
Die Produkte können neben Flußsäure auch andere anorganische Säuren (z.B. Salzsäure, Phosphorsäure) sowie geringe Mengen an Tensiden und Lösevermittlern enthalten.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Säuren, insbesondere von der Flußsäure aus.
Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem Produkt.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Auf den Einsatz flußsäurehaltiger Produkte sollte wegen der schwerwiegenden Gesundheitsgefahren verzichtet werden.
Verschmutzungen lassen sich oft auch mechanisch, z.B. im Strahlverfahren, beseitigen.
Grenzwerte und Einstufungen
Fluorwasserstoff
AGW: 0,83 mg/m³ bzw. 1 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Salzsäure
AGW: 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Phosphorsäure
AGW: 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Erste orientierende Gefahrstoffmessungen zeigen zwar keine Grenzwertüberschreitungen an, aber ein Viertel des Grenzwerts für Fluorwasserstoff kann überschritten sein.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Vorübergehende Beschwerden wie Übelkeit, Missempfindungen der Haut, Nasenbluten können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenödem, Knochenveränderung verursachen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung unbedingt vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Benetzte/verunreinigte Kleidung sofort wechseln, in Wasser legen und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Dabei Schutzhandschuhe tragen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen halben Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Kein heißes Wasser für die Gebrauchslösung verwenden.
Verspritzen vermeiden.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden sofort mit viel Wasser reinigen!
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille mit Kunststoffgläsern!
Bei Tätigkeiten mit großen Mengen sowie bei erhöhter Spritzgefahr Gesichtsschutz tragen.
Handschutz: Dichtheit der Schutzhandschuhe regelmäßig überprüfen!
Handschuhe aus: Polychloropren, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit Gasfilter E1 (gelb) erforderlich.
Bei Spritzverfahren müssen anstelle der Gasfilter die entsprechenden Kombifilter E1-P2 (gelb / weiß) getragen werden.
Körperschutz: Hängt von den jeweiligen Arbeitsverfahren ab; mindestens muss jedoch säurebeständige Schutzkleidung getragen werden.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: Sofort Calciumglukonat-Lösung einträufeln!
10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Nach gründlichem Abwaschen mit Wasser Calciumglukonat-Gel einmassieren!
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Hinweise für den Arzt: Antidot: Calciumgluconat.
Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben.
Lungenödem nach symptomfreiem Intervall möglich.
Handhabung
Greift folgende Werkstoffe an: Glas, unedle Metalle.
Reagiert mit unedlen Metallen unter Bildung von Wasserstoff .
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Beim Verdünnen dem Wasser zugeben, nie umgekehrt.
Reagiert mit Laugen unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!).
Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in gefährliche Gase.
Der Hand-, Haut- und Körperschutz ist besonders zu beachten, weil das Produkt auch durch die Haut in den Körper gelangen und schwerwiegende Schädigungen hervorrufen kann.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(34): Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 8 mit UN-Nummer UN1790 und Verpackungsgruppe II zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Regelungen zur Behandlung und Entsorgung der Schmutzflotte beachten!
Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Nicht in Behältern aus Glas, unedle Metallen lagern.
Behälter aus Kunststoffe (z.B. Polyethylen, Polypropylen, PVC sind geeignet.
Getrennt von entzündlichen, explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Bei der Schadensbeseitigung persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutzbrille, Handschuhe sowie Schutzkleidung !
Nach Verschütten mit säurebindendem Material (z.B. Kalksteinmehl) aufnehmen, wie unter Entsorgung beschrieben behandeln und Reste mit Wasser wegspülen.
Bei freiwerdender Flüssigkeit gast Fluorwasserstoff aus und bildet ätzende, giftige Gemische!
Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzkleidung.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei Erhitzung entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Wischverfahren Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Wischverfahren Spritzverfahren
Handschutz JA JA
Hautschutz JA JA
Atemschutz JA JA
Augenschutz JA JA
Körperschutz JA JA
Betriebsanweisung JA JA
Ersatzstoff notwendig JA JA
Grenzwertüberschreitung - JA
Vorsorgeuntersuchungen JA JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: