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Fassadenreiniger, sauer
Produkt-Code: GF50
Verursacht schwere Verätzungen. (R35)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Charakterisierung
Saure Fassadenreiniger sind stark saure Flüssigkeiten, die in der Regel unverdünnt eingesetzt werden.
Diese Reinigungsmittel können folgende Inhaltstoffe haben: Säuren (z.B. Salzsäure, Phosphorsäure, Ameisensäure) oder saure Salze, Tenside sowie Lösevermittler, Gerüst-, Farb- und Duftstoffe.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Säuren aus.
Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf den Umgang mit dem unverdünnten Produkt, z.B. Umfüllen oder Verdünnen.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Verschmutzungen lassen sich oft auch mechanisch, z.B. im Strahlverfahren, beseitigen.
Grenzwerte und Einstufungen
Ameisensäure
AGW: 9,5 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Salzsäure
AGW: 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Phosphorsäure
AGW: 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor.
Eine Grenzwertüberschreitung ist bei Anwendung im Spritzverfahren ohne Absaugung zu erwarten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Benetzte/verunreinigte Kleidung sofort wechseln, in Wasser legen und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Spritzverfahren:
Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Kombinationsfilter E1-P2 (gelb/weiß)
Körperschutz: Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze.
Bei Spritzverfahren: Vollschutzanzug und Kunststoffstiefel.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Handhabung
Beim Verdünnen dem Wasser zugeben, nie umgekehrt.
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Reagiert mit Laugen unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!).
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 h pro Tag sind Vorsorgeuntersuchungen (nach G24) anzubieten, bei mehr als 4 h zu veranlassen.
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Entsorgung
Regelungen zur Behandlung und Entsorgung der Schmutzflotte beachten!
Nicht in Regenwasserkanalisation gelangen lassen.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
060199 Abfälle a. n. g.
070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
070608* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
070699 Abfälle a. n. g.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.
Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Universalbinder, Wischlappen ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Wischverfahren Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Wischverfahren Spritzverfahren
Handschutz JA JA
Hautschutz JA JA
Atemschutz NEIN JA
Augenschutz JA JA
Körperschutz JA JA
Betriebsanweisung JA JA
Ersatzstoff notwendig JA JA
Grenzwertüberschreitung - JA
Vorsorgeuntersuchungen JA JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: