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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 17.09.2020 erstellt und gilt für die aktuelle im Internet erreichbare Version dieser Website (www.wingisonline.de).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Website wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG BAU in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Trotz großer Bemühungen sind nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG BAU in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Schaltflächen sind zum Teil noch nicht mit ausreichend aussagekräftigen Linktexten oder Alternativtexten versehen.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
Barriere mitteilen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Wenden Sie sich an uns:
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Königsberger Straße 29
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069 4705 279
E-Mail: gisbau@bgbau.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de